Individualität zeichnet uns aus.
Jeder Klient und jeder Auftrag ist anders. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir auch gerne Ihren individuellen Wünsche und Vorstellungen. Auf Basis dessen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Gesetzliche Regelungen zu Krankenfahrten
Grundsätzlich gilt bei allen Krankenkassen:
Berechnung der Zuzahlung (Eigenanteil):
Die jeweiligen Voraussetzungen zur Übernahme der Fahrkosten durch Ihre Krankenkasse teilen wir Ihnen gerne telefonisch bei Ihrer Transportbestellung mit. Bitte beachten Sie, dass wir keine Krankentransporte mit qualifizierten Krankentransportwagen durchführen können. Hierfür steht Ihnen unser Partner, die Ambulanz Schütt GmbH, gerne zur Verfügung. Sie können diese über die zuständige Rettungsleitstelle unter der Ortsvorwahl – 19222 in den Landkreisen Ludwigsburg, Stuttgart und Rems-Murr ordern. Teilen Sie den Disponenten dort gerne mit, dass Sie mit der Ambulanz Schütt GmbH transportiert werden möchten.
Ihr direkter Draht zu uns!
Mo. – Fr.: 06:30 – 20:00 Uhr | Sa.: 08:00 – 14:00 Uhr | So. & Feiertags: 10:00 – 14:00 Uhr